Wir sind seit 1962 ein Familienunternehmen, das von Otto Ermer gegründet wurde und heute in dritter Generation durch den Enkelsohn Maximilian geführt wird.

Die „Fahrschule besuchen“ bedeutet mehr als nur Fahren lernen – es bedeutet Spaß, Vertrauen und vor allem Zuverlässigkeit und Qualität.

Gemeinsam mit unserem gesamten Team stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um die Fahrausbildung zur Verfügung – vom Führerscheinneuerwerb über Erweiterungen der Führerscheinklasse bis hin zum Aufbauseminar.

Die langjährige Erfahrung unserer Fahrlehrer, technisch aktuell ausgerüstete Unterrichts­räume und eine moderne Fahrzeugflotte garantieren Ihnen eine durchgehend hohe Qualität bei der Fahrausbildung.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und begleiten Sie gern auf dem Weg zum Führerschein.

Öffnungszeiten


Montag
-
Dienstag
-
Mittwoch
-
Donnerstag
-
Freitag
-
Samstag
Geschlossen
Sonntag
Geschlossen

Unterrichtszeiten


Immer von 18:30 - 20:00 Uhr


Montag und Mittwoch:

Weißenburgstraße 10


Dienstag und Donnerstag:

Aussigerstraße 12

Unsere Leistungen

Unsere Fahrschule garantiert Ihnen eine schnelle und diskrete Ausbildung der unten gennanten Klassen.
Dafür steht Ihnen unser Team von hochqualifizierten Mitarbeitern zur Verfügung – weil Ihre Zufriedenheit für uns an erster Stelle steht!

Klasse B/B197:


Ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Ab 18 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)


Klasse A:


Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung. Es ist auch das Führen eines Beiwagens erlaubt. Direkter Einstieg ab dem 24. Lebensjahr möglich, ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2 notwendig (mit Stufenführerschein). Ab dem Mindestalter von 21 Jahren, dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW gefahren werden.

Klasse A2:

Diese Führerscheinklasse erlaubt das Führen von Motorrädern bis 35kW und bis zu 0,2kW/kg. Um die neue Führerscheinklasse A zu erhalten müssen mindestens 2 Jahre Fahrpraxis dieser Klasse absolviert oder das 24. Lebensjahr vollendet sein.

Klasse A1:


Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal 125 ccm Hubraum haben. Zudem wird die Grenze von 0,1 kW je kg Gewicht festgesetzt. Bei dreirädrigen Kraftfahrzeuge beträgt die maximale Leistung 15 kW. Die bislang geltende Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16 und 17 jährige fällt weg.

Klasse AM:


Voraussetzung ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht überschritten wird. Bei den dreirädrigen Kleinkrafträdern bzw. vierrädrigen leicht Kraftfahrzeugen darf das Gewicht nicht mehr als 350 kg betragen. Bei Elektrofahrzeugen zählt das Gewicht der Batterie nicht mit. Elektromotoren dürfen bis zu 4 kW betrieben werden.

Mofa:


Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h. Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.

BE:


ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

B96:


Nur mit Klasse B
keine eigene Fahrerlaubnisklasse
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.

B196:


Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre

Mindestalter 25 Jahre


Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten


Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Nur in Deutschland gültig!

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